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Hinweise zur Verwendung eines Vierrad-Laser-Nivelliergeräts

Mit dem Sommerbeginn steigt auch der Einsatz von Vierrad-Laser-Nivelliergeräten. Sie werden hauptsächlich zum Nivellieren von Böden und Straßen verwendet. Bei hohen Sommertemperaturen ist beim Umgang mit dem Gerät Vorsicht geboten. Es ist unbedingt die Bedienung gemäß den vorgegebenen Anforderungen zu beachten. Heute gebe ich Ihnen eine detaillierte Einführung in die wichtigsten Punkte, die beim Einsatz eines Vierrad-Laser-Nivelliergeräts zu beachten sind.

1. Bei heißem Sommerwetter ist beim Einsatz des Vierrad-Laser-Nivelliergeräts eine Überhitzung des Motors zu vermeiden. Die Temperatur darf 95 Grad nicht überschreiten. Lässt sich die Temperatur nicht ausreichend regulieren, muss das Gerät im Schatten aufgestellt werden. Der Einsatzort auf der Baustelle sollte der Temperatur angepasst und die Baustelle entsprechend eingerichtet sein.

2. Überprüfen Sie regelmäßig Temperatur und Druck der Reifen. Bei zu hoher Reifentemperatur schalten Sie den Vierrad-Laser-Nivellierer sofort ab und stellen Sie ihn an einen kühlen Ort. Verwenden Sie dabei kein kaltes Wasser zum Abkühlen. Auch das Entlüften ist nicht geeignet. Diese Methode ist nicht nur wirkungslos, sondern beeinträchtigt auch den ordnungsgemäßen Betrieb des Geräts.

3. Die Kühlwassermenge sollte regelmäßig überprüft werden. Erreicht die Temperatur des Kühlers 100 Grad, darf nicht sofort Kühlwasser nachgefüllt werden. Erst nach dem Abschalten der Maschine und dem Abkühlen des Geräts kann Kühlflüssigkeit hinzugefügt werden.

4. Kontrollieren Sie rechtzeitig den Flüssigkeitsstand der Bordbatterie, füllen Sie destilliertes Wasser nach, reinigen Sie die Poren und achten Sie auf die Dichte des Elektrolyten, um einen guten Ladezustand zu erhalten.

5. Überprüfen Sie die Temperatur des Hydraulikgetriebeöls und des Hydrauliköls. Ist die Temperatur zu hoch, stoppen Sie die Maschine sofort und betreiben Sie sie niemals bei Überschreitung der zulässigen Temperatur, da dies zu Schäden am Gerät führen kann.


Veröffentlichungsdatum: 09.04.2021