Die hervorragenden Eigenschaften des Laser-Abziehgeräts haben zu seiner hohen Bauleistung beigetragen und erfüllen die Bedürfnisse der Anwender. Im Betrieb können jedoch gelegentlich Störungen auftreten, die eine rechtzeitige Reparatur erforderlich machen. Bei der Wartung kommt es häufig zu Missverständnissen. Ich fasse diese heute für Sie zusammen und hoffe, dass Sie ähnliche Fehler in Zukunft vermeiden.
1. Das Motoröl kann nur nachgefüllt, aber nicht gewechselt werden. Viele Benutzer füllen beim Tanken ihres Elektromobils einfach Benzin nach. Das ist jedoch falsch, da gebrauchtes Motoröl meist noch viele Verunreinigungen enthält. Selbst wenn es vollständig entleert ist, befinden sich noch Verunreinigungen in der Ölwanne und im Ölkreislauf. Daher muss beim Tanken unbedingt neues Öl verwendet werden.
2. Neue Produkte stehen nicht zur Auswahl. Beim Austausch eines Zylinderlaufbuchsen-Kolbens müssen Sie die Standard-Größenbezeichnung und den Code für Zylinderlaufbuchse und Kolben beachten. Die neue Zylinderlaufbuchse und der neue Kolben müssen mit dem vorherigen Größenbezeichnungscode übereinstimmen, um die Einhaltung der Passungsnormen zu gewährleisten.
3. Die offene Flamme erhitzt den Kolben direkt. Da die Wandstärke der einzelnen Kolbenteile ungleichmäßig ist, führt die direkte Erhitzung durch die offene Flamme zu ungleichmäßiger Wärmeausdehnung und -kontraktion, was Verformungen zur Folge hat. Gleichzeitig wird die Metallstruktur beim Abkühlen auf hohe Temperaturen beeinträchtigt. Schwere Schäden verringern die Verschleißfestigkeit und somit die Lebensdauer des Antriebslaser-Nivelliergeräts erheblich.
Bei der Reparatur des Antriebslaser-Nivelliergeräts müssen die oben genannten Fehler unbedingt vermieden werden. Beim Austausch von Teilen durch neue Teile ist darauf zu achten, dass Typ und Spezifikationen des alten Teils übereinstimmen. Der Kolben darf nicht direkt erhitzt werden. Auch das Polieren der Lagerbuchse mit Draht ist nicht zulässig, da dies die Lebensdauer der Kurbelwelle beeinträchtigt.
Veröffentlichungsdatum: 09.04.2021


